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Aufgaben der Fachkonferenz

Die Fachkonferenz erarbeitet unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen und der fachbezogenen Vorgaben des Kerncurriculums einen schuleigenen Arbeitsplan.
Der schuleigene Arbeitsplan wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse interner und externer Evaluation. Die Fachkonferenz trägt somit zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Faches bei.
Die Fachkonferenz

  • erarbeitet Themen bzw. Unterrichtseinheiten, die den Erwerb der erwarteten Kompetenzen ermöglichen und beachtet ggf. vorhandene regionale Bezüge,
  • legt die zeitliche Zuordnung innerhalb der Doppeljahrgänge fest,
  • empfiehlt die Unterrichtswerke und trifft Absprachen zu Lektüren und sonstigen Materialien, die für das Erreichen der Kompetenzen wichtig sind,
  • entwickelt ein fachbezogenes und fächerübergreifendes Konzept zum Einsatz von Medien,
  • benennt fächerübergreifende und fächerverbindende Anteile des Fachcurriculums, auch unter Berücksichtigung des Curriculums Mobilität,
  • trifft Absprachen zur einheitlichen Verwendung der Fachsprache und der fachbezogenen Hilfsmittel,
  • trifft Absprachen über die Anzahl und Verteilung verbindlicher Lernkontrollen im Schuljahr,
  • trifft Absprachen zur Konzeption, zu den Schwerpunkten und zur Bewertung von schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Lernkontrollen,
  • bestimmt das Verhältnis von schriftlichen, mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen bei der Festlegung der Zeugnisnote,
  • wirkt bei der Entwicklung von Konzepten zur Unterstützung von Schülerinnen und Schüler beim Übergang in berufsbezogene Bildungsgänge mit,
  • berät über Differenzierungsmaßnahmen,
  • initiiert und fördert Anliegen des Faches bei schulischen und außerschulischen Aktivitäten (z.B. Nutzung außerschulischer Lernorte, Projekte, Teilnahme an Wettbewerben, Theaterbesuche, etc.).
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