Schulbuchausleihe
Anmeldung zur Ausleihe
Variante 1:
Für alle Schüler(innen), die noch keinen IServ-Zugang an der Realschule haben (Jahrgang 5 sowie alle anderen Neuzugänge).
Variante 2:
Für alle Schüler(innen) aus den zukünftigen Klassen 6 bis 10, die bereits einen IServ-Zugang an der Realschule haben.
Die Anmeldung zur Schulbuchausleihe findet online über das IServ Modul “Schulbücher” statt.
Hinweis
Für alle Jahrgänge gibt es neben den über die Schulbuchausleihe ausleihbaren Büchern weitere Arbeitshefte und/oder Bücher, welche separat gekauft werden müssen. Welche dies sind, finden Sie in den Schulbuchlisten und während des Anmeldeverfahrens. Bitte kaufen Sie diese bis zum Schuljahresbeginn in einem Buchhandel ihrer Wahl.
Ermäßigung und Befreiung
Für Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern ermäßigt sich die Leihgebühr auf 80% für jedes Kind. Der genaue Betrag wird am Ende des Anmeldeverfahrens ausgewiesen.
Von der Zahlung der Leihgebühr befreit sind Leistungsberechtigte nach dem
- Grundsicherung für Arbeit Suchende (SGB 2. Buch)
- Heim- und Pflegekinder (SGB 8. Buch)
- Sozialhilfe (SGB 12. Buch)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)
- Wohngeldgesetz nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs.1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird
Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören, müssen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder der Schulbescheinigungen fristgerecht (07.06.24) nachweisen.
Wichtig!
Senden Sie für eine Ermäßigung oder Befreiung der Kosten die nötigen Schulbescheinigungen oder Leistungsbescheide an: schulbuchausleihe@rswildeshausen.de
Beachten Sie hierbei, dass die Leistungsbescheide zum Stichtag 01.06.2024 gültig sein müssen.